Wie
Warum haben wir unsere Kanzlei "Libero" genannt? Zum einen, schlicht und einfach, weil wir beide Fussball mögen. Tatsächlich aber widerspiegelt dieser Begriff in verschiedener Hinsicht unsere Philosophie im Berufsalltag. "Libero" bedeutet nicht nur "freier Mensch", sondern bezeichnet auch eine spieltragende Position im klassischen Fussball. Ein Libero steht einerseits für maximale Spielfreiheit aber gleichzeitig auch für grosse Verantwortung, Strategie und Scharfsinn. Dies sind nach unserem Verständnis allesamt Attribute, welche auch einen guten Anwalt / eine gute Anwältin auszeichnen.
Wir von Advokatur Libero werden uns ganz im Stile eines klassischen Liberos mit vollem Einsatz und Engagement für Sie einsetzen, damit das Resultat zu Ihren Gunsten ausfällt.
Werte
Wir verstehen uns als neue Generation von Anwältinnen und Anwälten, die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt trägt. Dabei haben wir ein hohes Demokratieverständnis und stellen in unserer täglichen Arbeit stets die Grundrechte in den Fokus. Bei der Advokatur Libero sind wir der Überzeugung, dass jede:r den gleichen Zugang zum Recht haben soll, unabhängig von den persönlichen (finanziellen) Umständen. Deshalb übernehmen wir konsequenterweise auch amtliche Mandate und prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.
Honorar
Unser Honorar wird nach Zeitaufwand berechnet. Dazu kommen Mehrwertsteuern, Auslagen wie z.B. Fahrtkosten und eine Auslagenpauschale von 3%. Der gewöhnliche Stundensatz beträgt zwischen CHF 260.- und CHF 350.- und ist von verschiedenen Faktoren wie Rechtsgebiet und Komplexität abhängig. Der konkrete Stundensatz wird daher im Einzelfall vereinbart. Gerne überprüfen wir für Sie, ob die Anwaltskosten durch Dritte getragen werden können (Rechtsschutzversicherung, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege).
Kontakt und Mandat
Um zu erfahren, ob und wie wir Ihnen helfen können, dürfen Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren. Das erste Telefongespräch oder die erste schriftliche Rückmeldung kostet Sie nichts. Wir weisen Sie aus anwaltlicher Sorgfaltspflicht darauf hin, dass ein Mandatsverhältnis nicht durch die Zustellung von Mitteilungen oder Akten entsteht. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn der zuständige Rechtsanwalt / die zuständige Rechtsanwältin dieses explizit annimmt.
Arbeitsweise
Wir sind prinzipientreu und nahbar. Gerne nehmen wir uns die notwendige Zeit, Ihnen zuzuhören, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen. Gestützt auf Ihre Ausgangslage entwickeln wir eine massgeschneiderte und realistische Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen. Sei es durch Verhandlungen, Vermittlung oder durch Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Durch unsere fortschrittliche Arbeitsweise und moderne Infrastruktur können wir ein effizientes Vorgehen garantieren.