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Verträge und Geschäftsverkehr

Werkvertrag und Bauhandwerkerpfandrecht

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Werklohnforderungen gegenüber der Bauherrschaft. Falls die Frist für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts noch nicht abgelaufen ist, leiten wir für Sie ein entsprechendes Eintragungsverfahren ein. Demgegenüber vertreten wir Sie auch als Bauherrschaft, wenn das Bauunternehmen oder der/die Handwerker:in gepfuscht hat, oder mit der Ausführung im Verzug ist.

Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.

kanzlei@advo-libero.ch

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