Strafverteidigung und Opferhilfe
Strassenverkehrsrecht
Delikte aus dem Strassenverkehrsrecht sind in der Praxis von hoher Relevanz. Eine kleine Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr kann dazu führen, dass Sie sich als beschuldigte Person in einem Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen. Wir können eine grosse Erfahrung im Bereich des Strassenverkehrsrecht vorweisen und unterstützten Sie gerne. Dabei decken wir nicht nur den strafrechtlichen Teil (Busse, Geld- oder gar Gefängnisstrafe), sondern auch den administrativrechtlichen Teil (Führerausweisentzug) dieses Themas ab. Beachten Sie, dass das Strafverfahren (der Strafbefehl) entscheidend ist für das parallele Administrativverfahren der Strassenverkehrsbehörde (Strassenverkehrsamt). Gegen Strafbefehle müssen Sie innert 10 Tagen eine Einsprache erheben, wenn Sie nicht mit dem Vorwurf einverstanden sind.