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Strafverteidigung und Opferhilfe
Verteidigung im Strafverfahren für Beschuldigte
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten oder wurden Sie zu einer Einvernahme von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen?
Werden Sie eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt, so ist es unter Umständen zwingend notwendig, lohnt sich aber auch sonst, sich rechtlich verteidigen zu lassen. Bedenken Sie, dass den ersten Aussagen ein erhöhter Beweiswert zugesprochen wird von den Gerichten. Eine frühzeitige Konsultation im Strafverfahren kann entscheidend sein.
Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.
kanzlei@advo-libero.ch
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