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Wohnen

Mängel und Mietzinsreduktion

Sind Sie mit dem Zustand des Mietobjektes nicht zufrieden? Haben Sie Probleme mit Lärm, Schimmel etc.? Der/die Vermieter:in ist verpflichtet, das Mietobjekt permanent in einem tauglichen Zustand zu erhalten. Wichtig ist, dass Sie die Mängel rasch der Verwaltung melden. Falls ein Mangel besteht, kommen verschiedene Ansprüche in Frage. So etwa eine Mietzinsreduktion, Schadenersatz, zwangsweise Mängelbehebung etc.

Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.

kanzlei@advo-libero.ch

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