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Wohnen

Kündigung Mietvertrag

Ist Ihnen die Wohnung oder ein Geschäftsraum gekündigt worden? Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung gerechtfertigt und formell korrekt ist. Beachten Sie, dass Sie rechtzeitig gegen die Kündigung protestieren müssen bei der Schlichtungsstelle/Friedensrichteramt. Falls ein Härtefall vorliegt, können Sie um eine angemessene Erstreckung des Mietverhältnisses ersuchen. Die Gerichtsverfahren sind bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung grundsätzlich kostenlos.

Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.

kanzlei@advo-libero.ch

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