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Strafverteidigung und Opferhilfe
Jugendstrafrecht
In der Schweiz gilt für Jugendliche unter 18 Jahren eine besondere Strafprozessordnung und ein eigenes Jugendstrafrecht. Nebst Strafen sieht das Jugendstrafrecht insbesondere erzieherische Massnahmen vor, welche ebenfalls die persönliche Freiheit beschneiden. Wir begleiten gerne Sie oder Ihr Kind in allfälligen Verfahren der Jugendanwaltschaft.
Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.
kanzlei@advo-libero.ch
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