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Arbeit

Aufhebungsvereinbarung

Häufig kann ein arbeitsrechtliches Problem mit einer Aufhebungsvereinbarung erledigt werden. Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in einigen sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die entsprechenden Folgen. Aber aufgepasst vor der Unterzeichnung: Oft sind darin sogenannte Saldoklauseln enthalten, mittels welcher Sie auf weitergehende Ansprüche verzichten.

Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.

kanzlei@advo-libero.ch

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