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Strafverteidigung und Opferhilfe
Anwalt der ersten Stunde
Sobald Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, sind Sie eine beschuldigte Person und haben mit dem «Anwalt der ersten Stunde» Anrecht auf eine Verteidigung ab der allerersten Befragung. Denken Sie daran, dass Sie als beschuldigte Person zu keiner Aussage verpflichtet sind.
Möchten Sie gerne mehr wissen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit uns.
kanzlei@advo-libero.ch
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